FAQ:
AB-MAHNUNG
Unsere Leistungen im Überblick:
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✓ Anwaltliche Vertretung in Fällen aussergerichtlicher Abmahnungen und sich möglicherweise anschließender Gerichtsverfahren
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✓ Bewertung der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen/Unterlassungsaufforderungen
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✓ Entwurf von Abmahnungen/Unterlassungsaufforderungen/modifizierten Unterlassungserklärungen
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✓ Lassen Sie keine Zeit verstreichen!
✓ Jede Abmahnung anwaltlich prüfen lassen!
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✓ Bei uns erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung
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✓ Klarer Ablauf & transparente Kosten
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Anwaltliche Hilfe gegen eine Abmahnung
Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmendes Signal, das schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Lassen Sie die Abmahnung unbedingt anwaltlich prüfen, um Kosten zu vermeiden/minimieren und rechtliche Risiken auszuschließen. Präventive Maßnahmen wie Markenrecherchen, rechtssichere Werbung und Rechteklärungen (rights clearing) können helfen, Abmahnungen zu vermeiden.​​
Oft treten gerade junge UnternehmerInnen am Markt auf und werden wegen vermeintlicher Verstöße gegen zB das Marken- oder Wettbewerbs recht abgemahnt. Nicht selten erhält man eine Unterlassungsaufforderung und wegen der regelmäßig hohen Streitwerte zB im Markenrecht (ca. ab EUR 50.000,00) zugleich eine hohe Anwaltsrechnung.
Begehen Sie nicht die rechtliche Torheit, den/die vorgeworfenen Rechtsverstöße vorschnell einzuräumen. Eine marken- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder andere Aufforderungen an Sie erfordern eine professionelle rechtliche Prüfung Ihrer Handlungsmöglichkeiten, die eben nicht immer in einer unbesehenen Unterzeichnung einer Unterlassungs-aufforderung liegen müssen.
Häufig verstreichen hier Fristen, daher gilt: Verlieren Sie keine Zeit! Wir helfen Ihnen, eine markenrechtliche Abmahnung oder andere Vorwürfe im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht etc.) oder Medienrecht (Urheberrecht, Presserecht) abzuwehren.
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FAQ: Abmahnung
​Im Folgenden ein paar Informationen zum Thema Abmahnung/Unterlassungsaufforderung:
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1. Was ist eine Abmahnung und wie können wir Ihnen dabei helfen?Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, einen bestimmten Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zu unterlassen. Im Wettbewerbsrecht (z.B. nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG), im Markenrecht (z.B. nach dem Markengesetz, MarkenG) sowie auch im Urheberrecht (z.B. nach dem Urhebergesetz, UrhG) wird sie eingesetzt, um Unternehmen oder Personen auf vermeintliche Verstöße hinzuweisen, wie z.B. irreführende Werbung, Verletzung von Markenrechten, unzulässige Geschäftspraktiken oder Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums. Ziel einer Abmahnung ist es, den Verstoß ohne Gerichtsverfahren zu klären. Wir beraten und unterstützen Sie professionell und kompetent im Umgang mit Abmahnungen. Wir helfen Ihnen dabei, die Rechtmäßigkeit einer erhaltenen Abmahnung zu überprüfen und geeignete Schritte zur Verteidigung oder Erfüllung einzuleiten. Sollten Sie selbst eine Abmahnung aussprechen müssen, unterstützen wir Sie bei der form- und fristgerechten Erstellung, sodass Ihre rechtlichen Interessen wirksam durchgesetzt werden. Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, ist es wichtig, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und umfassende Beratung.
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2. Warum wird eine Abmahnung verschickt?Eine Abmahnung dient dazu: Den Verstoß zu dokumentieren und den Abgemahnten zur Unterlassung und möglicherweise Schadenersatz aufzufordern. Einen außergerichtlichen Weg zur Streitbeilegung zu finden. Gerichtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Im Markenrecht den Schutz der Marke zu gewährleisten, z.B. bei unbefugter Nutzung eines eingetragenen Markenzeichens. Im Urheberrecht den Schutz urheberrechtlicher Schutzpositionen zu erreichen. Im Wettbewerbsrecht den Wettbewerbsverstoß auszuräumen und zu sanktionieren.
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3. Welche Verstöße können im Wettbewerbsrecht oder Markenrecht abgemahnt werden?Wettbewerbsrecht: Irreführende oder unklare Werbung (z.B. falsche Preisangaben). Fehlende Pflichtangaben im Online-Handel (z.B. Impressum, Widerrufsbelehrung). Unlautere Nachahmung von Produkten oder Dienstleistungen. Aggressive Geschäftspraktiken. Vorsprung durch Rechtsbruch. Markenrecht: Nutzung einer eingetragenen Marke ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Verwechselbare Nachahmung einer Marke. Verwendung von Marken in Domains, Werbeanzeigen oder Produkten ohne Berechtigung. Urheberrecht: Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (z.B. Fotos, Texte, Musik, Videos). Veröffentlichung oder Verbreitung ohne Zustimmung des Urhebers/Schutzrechtsinhabers. Veränderung eines Werkes ohne Genehmigung (z.B. Bearbeitung eines Fotos). Verletzung von Nutzungsrechten, z.B. durch Überschreitung einer Lizenz. Presse- und Äußerungsrecht: Falsche oder rufschädigende Berichterstattung (z.B. unwahre Tatsachenbehauptungen). Online oder Print Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Berichte oder Fotos. Unterlassene Gegendarstellung oder Berichtigung. Veröffentlichung privater Informationen ohne Einwilligung.
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4. Was enthält eine Abmahnung?Gesetzlich ist nicht geregelt, was eine Abmahnung enthalten muss. Eine Abmahnung enthält jedoch typischerweise: Beschreibung des Vorwurfs: Welcher Verstoß wird beanstandet (z.B. Nutzung eines Fotos, Markenverletzung, falsche Presseberichterstattung)? Nachweise: Belege für den Verstoß, z.B. Screenshots, Artikel oder (im Markenrecht) Markenregisterauszüge. Unterlassungsforderung: Aufforderung, den Verstoß zu beenden und zukünftig zu unterlassen. Fristsetzung: Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Reaktion (etwa Vorlage Berechtigungsnachweis). Kostenforderung: Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten (z.B. Anwaltskosten). Schadensersatzforderung: Besonders im Urheberrecht oft ein Bestandteil, z.B. Lizenzschaden. Drohung mit rechtlichen Schritten: Hinweis auf mögliche gerichtliche Maßnahmen (z.B. einstweilige Verfügung, Klage).
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5. Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie folgende Schritte beachten: 1. Ruhe bewahren: Nicht sofort unterschreiben oder zahlen. Eine Abmahnung ist kein rechtskräftiges Urteil. 2. Fristen beachten: Abmahnungen enthalten oft kurze Fristen (z. B. für die Unterlassungserklärung). Notieren Sie diese, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren. 3. Abmahnung prüfen lassen: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt überprüfen. Dieser kann klären: Ist die Abmahnung berechtigt? Sind die Forderungen (z. B. Kosten) berechtigt/angemessen? Liegt eventuell eine unzulässige Schutzrechtsabmahnung vor? 4. Abmahnung keinesfalls ignorieren!: Eine unbeantwortete Abmahnung kann zu teuren Gerichtsverfahren führen, z. B. der Erlass einer einstweiligen Verfügung. 5. Verhandeln oder Unterlassungserklärung abgeben: Wenn der Vorwurf berechtigt ist, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein (Ihr Anwalt kann diese anpassen, um übermäßige Verpflichtungen zu vermeiden). Wenn der Vorwurf unberechtigt ist, kann ein Anwalt eine Gegendarstellung oder Ablehnung formulieren. 6. Kosten klären: Lassen Sie prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten angemessen sind. Diese richten sich nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert und der Gebührenordnung für Anwälte (ua. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG).
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6. Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?Wenn Sie die Abmahnung ignorieren, riskieren Sie: Einstweilige Verfügung: Der Abmahner kann beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, die Ihnen das beanstandete Verhalten verbietet. Dies ist oft mit hohen Kosten verbunden. Gerichtsverfahren: Der Fall kann auch im Wege einer Klage vor Gericht landen, was zu noch höheren Kosten und möglicherweise Schadensersatzforderungen führt. Vertragsstrafe: Wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und den Verstoß (oder eine "kerngleiche" Form dessen) wiederholen, droht eine Vertragsstrafe.
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7. Was ist eine Unterlassungserklärung?Eine Unterlassungserklärung ist ein schriftliches Versprechen, das rechtswidrige Verhalten (z. B. die Nutzung einer Marke oder irreführende Werbung) zukünftig zu unterlassen. Sie ist oft Teil der Abmahnung und enthält: Die Verpflichtung, den Verstoß nicht zu wiederholen, Die Zustimmung zu einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung, Eventuell die Übernahme der Abmahnkosten. Wichtig: Unterschreiben Sie keine vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Sie könnte zu weitreichend formuliert sein und Sie für die Zukunft unnötig stark binden.
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8. Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?Die Kosten einer Abmahnung setzen sich zusammen aus: Anwaltskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert (z. B. 10.000 € bis mehrere 100.000 €, je nach Fall). Nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) können die Kosten z. B. bei einem Streitwert von 10.000 € ca. 600–1.000 € betragen. Schadensersatz: In manchen Fällen wird Schadensersatz gefordert, z. B. für entgangene Lizenzgebühren bei Markenverletzungen. Vertragsstrafe: Bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung. Hinweis: Bei unberechtigten oder überhöhten Abmahnungen können Sie die Kosten anfechten.
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9. Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?Ja, wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie sich wehren: Prüfung der Berechtigung: Wir können für Sie klären, ob der vorgeworfene Verstoß tatsächlich vorliegt oder ob die Abmahnung missbräuchlich ist (z. B. reine Schutzrechtsabmahnung). Müssen Sie selbst eine Abmahnung verschicken, klären wir für Sie die erforderliche Berechtigung. Gegendarstellung: Sie können die Abmahnung schriftlich zurückweisen, wenn der Vorwurf unbegründet ist. Negative Feststellungsklage: In seltenen Fällen können Sie vor Gericht klären lassen, dass kein Verstoß vorliegt. Verjährung: Manche Ansprüche (z. B. Schadensersatz) können verjährt sein.
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10. Wie kann ich Abmahnungen vermeiden?Um Abmahnungen im Wettbewerbs- und Markenrecht zu vermeiden: Marken/sonstige Rechte prüfen lassen: Vor Nutzung eines Namens, Logos oder Slogans lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen, ob diese bereits geschützt sind. Versäumnisse können teuer werden! Rechtliche Beratung: Lassen Sie Werbematerialien, Websites und Verträge vor der Nutzung im geschäftlichen Verkehr von einem Anwalt prüfen. Wettbewerbsrecht beachten: Vermeiden Sie irreführende oder aggressive Werbung und achten Sie auf faire Geschäftspraktiken.
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11. Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?Ein Anwalt sollte unter anderem in folgenden Fällen eingeschaltet werden: Sobald Sie eine Abmahnung erhalten, um die Berechtigung zu prüfen. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben möchten, um diese korrekt zu formulieren. Wenn Sie eine Abmahnung verschicken möchten, um sicherzustellen, dass diese rechtlich korrekt ist und nicht - möglicherweise kostenpflichtig - zurückgewiesen wird. Bei drohenden Gerichtsverfahren oder einstweiligen Verfügungen.