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Rechtsanwalt Sebastian Herrmann
MEDIENRECHT
Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Produktion, Verbreitung und Nutzung von Medieninhalten betreffen. Es dient dem Schutz der sogenannten Kommunikationsfreiheiten (etwa Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit). Es schließt Bereiche wie Presserecht, Rundfunkrecht, Telemedienrecht, Urheberrecht und den Schutz der Persönlichkeitsrechte ein und regelt u.a. die Haftung für Inhalte sowie den Umgang mit digitalen Plattformen.
✓ Beratung zu medienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Urheberrecht und Presserecht.
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✓ Rechtliche Vertretung aussergerichtlich wie gerichtlich.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen von KünstlerInnen, MusikerInnen, AutorInnen und anderen Kreativen. Das Urhebervertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen UrheberInnen und NutzerInnen ihrer Werke, insbesondere die Bedingungen, unter denen UrheberInnen ihre Rechte an Dritte übertragen oder Lizenzen vergeben. Es schützt die Interessen der UrheberInnen, indem es Vorgaben für faire Vergütung und klare Vertragsbedingungen schafft, und stellt sicher, dass UrheberInnen nicht unangemessen benachteiligt werden. (Auch) im Internet gilt es, das Urheberrecht/ähnliche Rechte Dritter zu beachten. Verstöße können zu Abmahnungen führen. Umgekehrt müssen Sie möglicherweise jemanden aufgrund von Urheberrechtsverstößen abmahnen.​​​​​​​
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Presserecht / Äußerungsrecht
Das Presserecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medien, insbesondere in Bezug auf Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechte und die Verantwortlichkeit für veröffentlichte Inhalte. Es basiert maßgeblich auf Art. 5 GG, der die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit garantiert, jedoch durch kollidierende Rechte wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) begrenzt wird. Presseäußerungen (Online/Print), aber auch Äußerungen von Privatpersonen, die verantwortbar in die Öffentlichkeit gelangen, müssen rechtlich geprüft werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie ehrverletzend wirken könnten (§§ 823, 1004 BGB i.V.m. § 186 StGB). Entscheidend ist die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten, wobei Gerichte wie das BVerfG bei der Beurteilung oft auf die konkrete Darstellung, den Wahrheitsgehalt und die journalistische Sorgfaltspflicht abstellen. Wir prüfen für Sie zunächst, ob eine Veröffentlichung rechtswidrig ist, etwa durch falsche Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Schmähkritik.
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Kunstfreiheit
Die Kunstfreiheit, in Deutschland durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt, sichert die freie Schöpfung, Verbreitung und Rezeption von Kunst. Sie umfasst vielfältige Ausdrucksformen, einschließlich provokanter oder kontroverser Werke, solange diese nicht gegen gesetzliche Grenzen wie die Menschenwürde oder strafrechtliche Normen verstoßen. Der Kunstbegriff wird von Gerichten weit ausgelegt, wobei die subjektive Intention des Künstlers und der gesellschaftliche Kontext eine zentrale Rolle spielen. Konflikte entstehen oft im zivilrechtlichen Bereich, etwa bei Kollisionen mit Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten, die eine sorgfältige Abwägung erfordern. Im Zivilrecht treten Konflikte häufig auf, wenn Kunstwerke Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen, etwa durch diffamierende Darstellungen oder unzulässige Abbildungen. Gerichte wie im Fall „Esra“ des Bundesverfassungsgerichts wiegen die Kunstfreiheit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ( § 823 BGB) ab, wobei die Schwere der Beeinträchtigung und der künstlerische Kontext entscheidend sind. Auch urheberrechtliche Streitigkeiten (§§ 97 ff. UrhG) können auftreten, wenn Kunstwerke fremde Werke nutzen, ohne dass eine freie Benutzung (§ 24 UrhG) vorliegt. Solche Streitigkeiten führen oft zu Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen, die die künstlerische Arbeit erheblich beeinträchtigen können. Um zivilrechtliche Risiken zu minimieren, sollten Künstler vor Veröffentlichung prüfen, ob ihr Werk Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter berührt. Eine frühzeitige Klärung, etwa durch Einholung von Zustimmungen oder rechtliche Beratung, kann Klagen vorbeugen. Im Streitfall ist eine außergerichtliche Einigung oft sinnvoll, um Kosten und öffentliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Künstler sollten zudem ihren Schaffensprozess dokumentieren, um die künstlerische Intention nachzuweisen, was bei gerichtlichen Abwägungen hilfreich ist. Ziel bleibt, die Kunstfreiheit zu wahren, während zivilrechtliche Konflikte effektiv gelöst werden.
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Computerrecht - Computerspiele
Computerspiele haben sich in den letzten Jahrzehnten von einem Nischenhobby zu einem milliardenschweren globalen Wirtschaftszweig entwickelt. Mit einem Umsatz von mehreren Milliarden Euro jährlich allein in Deutschland übertreffen Games inzwischen andere Unterhaltungsmedien wie Musik oder Film. Die hohe wirtschaftliche Relevanz zieht jedoch auch vielfältige rechtliche Fragestellungen nach sich. Angefangen bei Fragen des Urheberrechts über Vertragsrecht bis hin zu grundrechtlichen Aspekten – das Recht der Computerspiele ist ein komplexes und dynamisches Feld. Im Zentrum vieler rechtlicher Diskussionen steht das Urheberrecht. Computerspiele gelten als multimediale Werke, die Elemente von Software, Grafik, Musik und Story kombinieren. Damit sind sie bzw. ihre Teilelemente urheberrechtlich geschützt, was insbesondere beim Kampf gegen Piraterie von zentraler Bedeutung ist. Die illegale Verbreitung von Spielen über Tauschbörsen oder Crack-Seiten verletzt regelmäßig die Rechte der Entwickler und Publisher. Durch Maßnahmen wie Kopierschutz, DRM und Abmahnverfahren versuchen Rechteinhaber, diesen Verstößen entgegenzuwirken. Gleichzeitig steht die rechtliche Wirksamkeit solcher Schutzmaßnahmen in der Kritik, insbesondere wenn sie die Rechte der Nutzer unverhältnismäßig einschränken. Ein zentrales Element der Spieleindustrie sind Publishingverträge, in denen Entwickler und Publisher ihre Rechte und Pflichten regeln – etwa zur Vermarktung, Distribution und Finanzierung eines Spiels. Hinzu kommen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die in Endnutzerverträgen (z. B. beim Kauf über Plattformen wie Steam oder im App Store) verwendet werden. Diese AGB sind oft als EULA (End User License Agreement) oder TOS (Terms of Service) ausgestaltet. Ihre rechtliche Zulässigkeit hängt von der Transparenz, Verständlichkeit und der Vereinbarkeit mit dem nationalen Vertragsrecht ab. Klauseln, die etwa Rückgaben ausschließen oder die Haftung unverhältnismäßig begrenzen, sind häufig unwirksam. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Rechtsnatur von Computerspielen: Handelt es sich beim Erwerb eines Spiels um einen Kauf oder nur um die Einräumung einer Nutzungslizenz? Diese Unterscheidung ist entscheidend für Fragen des Gewährleistungsrechts, des Weiterverkaufs und der Rückgabe. Während physische Spiele als klassische Kaufverträge gelten, ist bei digitalen Downloads rechtlich oft nur eine Nutzungslizenz gegeben. Dies führt dazu, dass Verbraucherrechte – wie z. B. Widerruf oder Weiterverkauf – eingeschränkt sind, was immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Auch grundrechtliche Fragestellungen gewinnen an Bedeutung, etwa beim Schutz der Meinungsfreiheit in Games oder der Regulierung von Inhalten. Die zunehmende gesellschaftliche Relevanz von Spielen wirft Fragen auf, etwa zur Altersfreigabe, zu Verboten bestimmter Inhalte oder zur Verantwortung von Plattformbetreibern. Darüber hinaus geraten neue Entwicklungen wie virtuelle Realität, Games-as-a-Service oder KI-generierte Inhalte stärker in den Fokus der juristischen Diskussion. Das Recht der Computerspiele steht somit weiterhin vor großen Herausforderungen – in einem Spannungsfeld zwischen Innovationsfreude, Nutzerinteressen und rechtlicher Ordnung.