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MARKEN-RECHT

Unsere Leistungen im Überblick:

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✓ Anwaltliche Vertretung in Verfahren vor dem DPMA und dem EUIPO

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✓ Bewertung der Erfolgsaussichten für Markenanmeldungs-/eintragungsverfahren

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✓ Beratung zur Beseitigung von Eintragungshindernissen

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✓ Zeitnahe Rücksprachen mit den Markenämtern im Falle von Eintragungshindernissen/behördlichen Rückfragen im Anmeldeprozess

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✓ Bewertung der Erfolgsaussichten für Widerspruchs- oder Löschungsverfahren gegen Marken Dritter

 

✓ Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen eingetragene Drittmarken vor dem EUIPO/DPMA

 

✓ Antragstellung auf Löschung oder Einleitung von Löschungsklagen gegenüber Marken Dritter

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✓ Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für eine individuelle Rechtsberatung im Markenrecht

FAQ: Abmahnung

01

Anwaltliche Hilfe im Markenrecht

Das Markenrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des geistigen Eigentumsrechts und schützt Zeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. 

 

Marken, seien es Logos, Namen, Slogans oder andere Kennzeichen, haben nicht nur eine Identifikationsfunktion, sondern sind auch ein wertvolles wirtschaftliches Gut, das maßgeblich zum Markenimage und zur Kundenbindung beiträgt.

 

Oft treten gerade junge UnternehmerInnen am Markt auf und werden wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Markenrecht abgemahnt. Nicht selten erhält man eine Unterlassungsaufforderung und wegen der regelmäßig hohen Streitwerte im Markenrecht (ca. ab EUR 50.000,00) zugleich eine hohe Anwaltsrechnung.

 

Begehen Sie nicht die rechtliche Torheit, den/die vorgeworfenen Rechtsverstöße vorschnell einzuräumen. Eine markenrechtliche Abmahnung oder andere markenrechtliche Aufforderungen an Sie erfordern eine professionelle rechtliche Prüfung Ihrer Handlungsmöglichkeiten, die eben nicht immer in einer unbesehenen Unterzeichnung einer Unterlassungs-aufforderung liegen müssen. 

 

Häufig verstreichen hier Fristen, daher gilt: Verlieren Sie keine Zeit! Wir helfen Ihnen, eine markenrechtliche Abmahnung oder andere Vorwürfe im gewerblichen Rechtsschutz abzuwehren.

02

Markenanmeldung

Die Markenanmeldung, genauer gesagt: die erfolgreiche Eintragung schützt Ihre Marke rechtlich und sichert deren Alleinnutzung. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder internationalen Ämtern (EUIPO, WIPO) müssen Name, Logo und/oder Slogan eingereicht und auf verschiedene Parameter wie etwa Unterscheidungskraft geprüft werden. 

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​UnternehmerInnen stehen im Markenrecht oft vor komplexen Herausforderungen, die schnelle und praktikable Antworten erfordern. Wir verschonen Sie mit markenrechtlichem Fachgesimpel und unterstützen Sie zielgerichtet mit individueller Betreuung und klarer Kommunikation.

 

Mitunter sind Rücksprachen mit den Markenämtern erforderlich, profitieren Sie von unseren guten Kontakten zu diesen Behörden.

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Sie profitieren von unserer persönlichen Begleitung im gesamten Marken-anmeldeprozess und möglichen markenrechtlichen Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren.

 

Nehmen Sie unsere professionelle Hilfe in Anspruch, um den Anmeldeprozess effizient, rechtssicher und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten zu gestalten.

Die Kanzlei konnte den Widerspruch gegen meine Markenanmeldung erfolgreich abwenden und die Marke wurde eingetragen. Kann den Anwalt nur weiterempfehlen!

Martin P., Mandant

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